Leistungen und Kostenerstattung

Meine Leistung umfasst die Bereiche

  • viszerale Osteopathie
  • parietale Osteopathie
  • cranio-sacrale Osteopathie
  • Kinderosteopathie (Babys, Schulkinder, Jugendliche)
  • Wirbelsäulentherapie nach Dorn-Breuss
  • Sacro-Occipitale Therapie
  • Orthomolekulare Medizin
  • Muskelfunktionstestung
  • klassische Homöopathie

Behandlung

Eine osteopathische Behandlung dauert in der Regel 50 bis 60 Minuten. Sie besteht aus Anamnese, Untersuchung und Behandlung. Die Anzahl der Behandlungen ist abhängig von der Grunderkrankung. Zwei Folgebehandlungen sind empfehlenswert und werden individuell auf den vorliegenden osteopathischen Befund abgestimmt. Eine Erstanamnese zur homöopathischen Konstitutionsbehandlung erstreckt sich in der Regel über eineinhalb bis drei Stunden. Folgeanamnesen und Behandlung im Akutfall nehmen deutlich weniger Zeit in Anspruch.

Patient*Innen, die in meine Praxis kommen:

  • haben akute oder chronische Schmerzen an Kopf, Rücken, Schulter oder in den Gelenken
  • leiden unter Schwindel oder Schlafstörungen
  • leiden unter Migräne, Tinnitus oder Kiefergelenksbeschwerden
  • haben Verdauungsprobleme oder Menstruationsbeschwerden
  • haben akut keine Beschwerden aber möchten sich vorbereiten auf eine körperliche, sportliche oder mentale Herausforderung
  • fühlen sich energiearm und infektanfällig
  • u.v.m.

Kostenerstattung

Osteopathie und Homöopathie sind leider keine Bestandteile des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen.
Es handelt sich hier um private Leistungen, welche nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet werden.
Gesetzliche Versicherungen übernehmen die Kosten nicht. Jedoch bezuschussen seit 2012 einige Krankenkassen die osteopathische Behandlung in unterschiedlicher Höhe. Diese Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif des Patienten.

Ich bitte Sie daher, diesbezüglich vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Kasse in Kontakt zu treten. Im Allgemeinen verlangen die Krankenkassen, dass der/die behandelnde Osteopath*In aufgrund festgelegter Qualifikationen (Ausbildung mit mindestens 1350 Stunden nachweisbar abgeschlossen) Mitglied in einem anerkannten osteopathischen Verband ist.
Diese Voraussetzungen erfülle ich.

Auch ein ärztliches/zahnärztliches Privatrezept für die Behandlung sollte vorliegen.
Die Erstattung der Kosten durch die Techniker Krankenkasse (TK) ist derzeit dreimal im Jahr in Höhe von je 40 Euro möglich.
Viele Betriebskrankenkassen und Beihilfen übernehmen je nach Satzung die Kosten zu unterschiedlichen Anteilen.